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Reisebestimmungen für Haustiere
Für viel Verwirrung sorgen immer wieder Reisebestimmungen für Haustiere, sowohl innerhalb der EU
als auch für Reisen in Drittstaaten. Da nicht absehbar ist, wann und wie diese Bestimmungen wieder
abgeändert werden, möchten wir auf unten angeführten Link des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen verweisen!
Der Link behandelt Reisen innerhalb der EU und auch das Mitbringen von Haustieren aus Drittstaaten.
Ganz wichtig ist, sich RECHTZEITIG ÜBER DIE REISEBESTIMMUNGEN DES JEWEILIGEN LANDES ZU ERKUNDIGEN!
So muss z.B. für eine Reise nach England und Schweden das Tier Tollwut geimpft werden,
3 Wochen danach eine Blutabnahme für die Antikörperbestimmung gemacht werden; wenn genügend Antikörper
vorhanden sind, kann der Hund, die Katze oder das Frettchen jederzeit in das Land einreisen.
Sonderbestimmungen gibt es z.B. auch noch für die Türkei und für Rumänien.
Insgesamt also fast 4 Monate!
Infos auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit unter: http://www.bmg.gv.at
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